Kanzlei Maier und Kollegen |
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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Das anwaltliche Gebührenrecht ist eine komplizierte Materie. Grundsätzlich sind wir verpflichtet, nach dem RVG abzurechnen. Das sieht vor, den Gegenstandswert oder Streitwert zu Grunde zu legen. Gerne informieren wir Sie im Erstgespräch persönlich und unverbindlich über eventuell entstehende Kosten. Prozesskostenrechner über Onlinedienste o.ä. können Ihnen nur sehr ungenaue Anhaltspunkte über entstehende Gerichtsgebühren und Anwaltskosten geben. |
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Sonstiges
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Die Beitreibung fälliger Vergütungsforderungen stellt einen erheblichen Zeitaufwand dar; deshalb fordern wir grundsätzlich einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Kosten an. |
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Honorarvereinbarungen
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In bestimmten Fällen können wir eine individuelle Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen. Das bedeutet, dass wir eine andere Art der Abrechnung vereinbaren als das RVG vorsieht. Allerdings darf das frei vereinbarte Honorar in der Regel nicht niedriger sein, als es die Gebühren des RVG vorsehen. |
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Prozesskostenhilfe
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Selbstverständlich sind wir für Sie auch auf Basis der Prozesskostenhilfe tätig und helfen Ihnen bei den Formalitäten. |
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