Telefon: +49 (0)841/9312000

showcase image
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das anwaltliche Gebührenrecht ist eine komplizierte Materie. Grundsätzlich sind wir verpflichtet, nach dem RVG abzurechnen. Das sieht vor, den Gegenstandswert oder Streitwert zu Grunde zu legen. Gerne informieren wir Sie im Erstgespräch persönlich und unverbindlich über eventuell entstehende Kosten. Prozesskostenrechner über Onlinedienste o.ä. können Ihnen nur sehr ungenaue Anhaltspunkte über entstehende Gerichtsgebühren und Anwaltskosten geben.

Sonstiges

Die Beitreibung fälliger Vergütungsforderungen stellt einen erheblichen Zeitaufwand dar; deshalb fordern wir grundsätzlich einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Kosten an.

Honorarvereinbarungen

In bestimmten Fällen können wir eine individuelle Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen. Das bedeutet, dass wir eine andere Art der Abrechnung vereinbaren als das RVG vorsieht. Allerdings darf das frei vereinbarte Honorar in der Regel nicht niedriger sein, als es die Gebühren des RVG vorsehen.
Rechtsschutzversicherung: Ist Ihr Fall vertraglich abgedeckt, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung auf Anfrage die Kosten des Rechtsstreits durch eine sogenannte "Deckungszusage". Wir haben dann die Möglichkeit, direkt mit Ihrer Versicherung abzurechnen. Gerne holen wir die Deckungszusage in Ihrem Auftrag für Sie ein.

Prozesskostenhilfe

Selbstverständlich sind wir für Sie auch auf Basis der Prozesskostenhilfe tätig und helfen Ihnen bei den Formalitäten.